
Ja immer dieses “aber”. Langsam aber sicher wollen wir alle zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren.
Dazu bedarf es aber eines Hygienekonzepts, vor allem für die Jugendarbeit. Und genau dieses wollen wir euch hier vorstellen.
Grundsätzlich gelten auch im CVJM als Basis die allgemein bekannten, ständig aktualisierten Hygieneregeln des Landes Baden-Würrtemberg, die ihr hier finden könnt.
Hygienekonzept des CVJM-Stuttgart Möhringen
Hausregeln
Terminfindung
Ein Treffen im CVJM Vereinshaus (Leinenweberstraße 27 in 70567 Stuttgart) muss mind. eine Woche vor dem Termin bei Cristina Seibold angemeldet werden, damit es zu keinen Überschneidungen kommt
Raumverteilung
Zwischen den Gruppen/Veranstaltungen muss eine Pause von mind. 30 Minuten sein, um Überschneidungen auszuschließen.
Teilnehmeranzahl
Die Räume im CVJM Vereinshaus können nur unter Berücksichtigung der Maximalen Teilnehmerzahlen benutzt werden.
Es wird empfohlen, dass immer ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Die Anzahl der Personen die maximal in einen Raum dürfen sind wie folgt:
Saal
Kinobestuhlung: 60 Personen
Mit Tischen: 40 Personen
Galaktika
20 Personen
Schwartenraum
20 Personen
Duranna
20 Personen
Bistro
20 Personen
Mundschutz
Es wird empfohlen einen MNS (Nase-Mund-Schutz) zu tragen.
Hände waschen
Bitte waschen Sie sich die Hände, wenn Sie im CVJM Vereinshaus ankommen.
Toilettenbenutzung
Die Toilettenräume dürfen immer nur von einer Person betreten werden.
Desinfektionsspender
Desinfektionsspender stehen an allen Eingängen bereit.
Küche im UG
Die Küche im UG darf nur von einer Person betreten werden.
Küche im EG
Die Küche im EG darf nur von maximal 3 Personen gleichzeitig betreten werden.
Touchpoint-Sparsamkeit
Bitte fassen Sie möglichst nichts an.
Desinfektion
Türgriffe und Toiletten werden täglich von den Hausmeistern gereinigt.
Laufwege
Die ausgeschilderten Laufwege müssen berücksichtigt werden.
Vermietungsbedingung
Eine Vermietung der Räumlichkeiten an Privatpersonen findet unter Auflagen des Hygienekonzepts statt
Jugendarbeit im CVJM Vereinshaus (Saal)
Händewaschpflicht
Alle Kinder und Mitarbeiter*innen waschen sich die Hände, bevor das Programm startet.
Singen & lautes Sprechen
Angebote mit Singen und lautem Sprechen sind zu unterlassen; bei sportlichen Aktivitäten ohne Körperkontakt sind größere Abstände zwischen Personen einzuhalten. Sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt sind am besten gänzlich in den Außenbereich zu verlagern.
Betreuungspersonen
Alle Angebote werden von Betreuungspersonen bzw. verantwortlichen Ansprechpartner*innen begleitet.
Abstandsregel
Die Abstandsregelung von 1,5 Metern zwischen Betreuenden und Teilnehmenden ist durchgängig einzuhalten. Bei den Teilnehmenden ist auf eine Beachtung der Abstandsregelungen hinzuwirken.
Teilnahmeausschlußregel
Die Regelungen zum Ausschluss bei der Teilnahme und Betreuung nach § 7 der allgemeinen Corona-Verordnung sind strikt zu beachten. Besonders gefährdete Kinder mit Vorerkrankungen wie z.B. Erkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden o. ä. sind derzeit von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit akuten Erkrankungssymptomen ist nicht möglich
Essen teilen
Es findet kein Teilen von Essen oder Getränken statt (z.B. eine Chips Tüte für mehrere Personen)
Geschirrbenutzung
Es darf kein gemeinsame Nutzung von Geschirr/Besteck stattfinden
Dokumentationspflicht
Es findet eine Dokumentation aller Teilnehmenden und Betreuenden statt. Erfasst werden Datum und Name der Teilnehmer. Sollte die Adresse noch nicht vorliegen, wird diese auch noch erfasst. Die Daten werden 4 Wochen verschlossen aufbewahrt, falls Infektionsketten rückverfolgt werden müssen. Danach werden die Listen vernichtet. Die Listen werden jeweils von einem der Mitarbeiter*innen aufbewahrt. Kinder und Jugendliche sind über die Verwendung der Daten aufzuklären.
Ansammlung außerhalb von Angeboten
Ansammlungen im Außenbereich außerhalb des Angebots / der Maßnahme sind zu vermeiden.
Lüftungsregel
Bei Angeboten in Innenräumen sind diese stündlich gründlich per Stoß-/Durchzugslüftung und nach Ende des Angebots für mind. 10 Minuten zu lüften.
Veranstaltungen im CVJM Vereinshaus
Händewaschpflicht
Alle Teilnehmer*innen waschen sich die Hände, bevor das Programm startet.
Mindesabstandsregel
Der Mindestabstand von 1,5m wird eingehalten.
Singen & lautes Sprechen
Angebote mit Singen und lautem Sprechen sind zu unterlassen; bei sportlichen Aktivitäten ohne Körperkontakt sind größere Abstände zwischen Personen einzuhalten. Sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt sind am besten gänzlich in den Außenbereich zu verlagern.
Essen teilen
Es findet kein Teilen von Essen oder Getränken statt (z.B. eine Chips Tüte für mehrere Personen)
Geschirrbenutzung
Es darf kein gemeinsame Nutzung von Geschirr/Besteck stattfinden.
Dokumentationspflicht
Datum, Name und Adresse. Die Daten werden 4 Wochen verschlossen aufbewahrt, falls Infektionsketten rückverfolgt werden müssen. Danach werden die Listen vernichtet. Die Listen bitte den Hausmeistern Cristina und Peter Seibold abgeben. Die Personen sind über die Verwendung der Daten aufzuklären.
Ansammlung außerhalb von Angeboten
Ansammlungen im Außenbereich außerhalb des Angebots / der Maßnahme sind zu vermeiden.
Lüftungsregel
Bei Angeboten in Innenräumen sind diese stündlich gründlich per Stoß-/Durchzugslüftung und nach Ende des Angebots für mind. 10 Minuten zu lüften.
Hygienekonzept für Veranstaltungen (Gruppenstunden und Jugendarbeit) wird über den Vereinsausschuss an alle Gruppen und Mitarbeitenden verteilt.
Diese Regelungen sind Stand 09. September 2020, sie werden laufend an die gesetzlichen Änderungen angepasst und veröffentlicht.
Vorsitzender CVJM Stuttgart-Möhringen
Florian Breuning